NiedersachsenRechtNDS-RE-16-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eichhörnchen und Bekassine.

  • A)Wildkatze
  • B)Eichhörnchen
  • C)Kanadagans
  • D)Bekassine
  • E)Haubentaucher
  • F)Haselwild
Erklärung

Richtig sind Eichhörnchen und Bekassine, weil sie in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht unterliegen. Wildkatze, Kanadagans, Haubentaucher und Haselwild sind jagdbar (teils ganzjährig geschont bzw. ohne Jagdzeit), aber dem Jagdrecht zugeordnet.

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