NiedersachsenRechtNDS-RE-18-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Biber und Kormoran.

  • A)Iltis
  • B)Biber
  • C)Wanderfalke
  • D)Hohltaube
  • E)Kormoran
  • F)Graureiher
Erklärung

Richtig sind Biber und Kormoran, weil sie in Niedersachsen nicht als jagdbare Arten geführt werden und damit dem Jagdrecht nicht unterliegen. Iltis, Wanderfalke, Hohltaube und Graureiher sind jagdrechtlich Wildarten (teils ganzjährig geschont), daher dem Jagdrecht zugeordnet. Regulations may vary depending on the federal state.

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