Kurze Antwort
In Niedersachsen unterliegen der Zwergtaucher und der Kiebitz nicht dem Jagdrecht; die übrigen genannten Arten sind jagdbar.
Nach niedersächsischem Jagdrecht zählen Zwergtaucher und Kiebitz nicht zum Wild. Murmeltier, Nutria, Waldschnepfe und Haubentaucher sind dort jagdrechtlich erfasst (teils mit Schonzeiten).
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