NiedersachsenRechtNDS-RE-20-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Niedersachsen unterliegen der Zwergtaucher und der Kiebitz nicht dem Jagdrecht; die übrigen genannten Arten sind jagdbar.

  • A)Zwergtaucher
  • B)Murmeltier
  • C)Sumpfbiber (Nutria)
  • D)Waldschnepfe
  • E)Kiebitz
  • F)Haubentaucher
Erklärung

Nach niedersächsischem Jagdrecht zählen Zwergtaucher und Kiebitz nicht zum Wild. Murmeltier, Nutria, Waldschnepfe und Haubentaucher sind dort jagdrechtlich erfasst (teils mit Schonzeiten).

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