NiedersachsenRechtNDS-RE-21-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eichelhäher und Silberreiher.

  • A)Eichelhäher
  • B)Kolbenente
  • C)Krickente
  • D)Graugans
  • E)Silberreiher
  • F)Kolkrabe
Erklärung

Richtig sind Eichelhäher und Silberreiher. Begründung: In Niedersachsen unterliegen Eichelhäher und Silberreiher dem Naturschutzrecht und sind kein jagdbares Wild. Kolbenente, Krickente und Graugans sind jagdbares Federwild; der Kolkrabe zählt jagdrechtlich zum Wild (auch wenn er ganzjährig geschont ist). Regeln können je nach Bundesland variieren.

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