NiedersachsenRechtNDS-RE-573-2022

Welche der nachgenannten Verhaltensweisen muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, so dass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Kurze Antwort

Richtig ist: Verlust der Scheu vor dem Menschen.

  • A)Lang anhaltendes Schrecken
  • B)Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
  • C)Verlust der Scheu vor dem Menschen

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