NiedersachsenRechtNDS-RE-573-2022

Welche der nachgenannten Verhaltensweisen muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, so dass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Kurze Antwort

Der Verlust der Scheu vor dem Menschen ist beim Rehwild als abnormes Verhalten zu bewerten und macht nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

  • A)Lang anhaltendes Schrecken
  • B)Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
  • C)Verlust der Scheu vor dem Menschen
Erklärung

Abnormes Verhalten kann auf eine Erkrankung hindeuten und das Wildbret gesundheitlich bedenklich machen. Lang anhaltendes Schrecken sowie aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen gelten hingegen nicht als bedenkliche Merkmale.

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