NiedersachsenRechtNDS-RE-295-2022

Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

Kurze Antwort

Das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) zulässig.

  • A)Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben
  • B)Der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
  • C)Der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
  • D)Der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
  • E)Der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis
Erklärung

Abwurfstangen sind jagdrechtlich dem Revier zugeordnet; ohne Erlaubnis wäre es Jagdwilderei. Ein Jagdschein oder zusätzliche behördliche Genehmigungen sind dafür nicht erforderlich.

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