Kurze Antwort
Das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) zulässig.
Abwurfstangen sind jagdrechtlich dem Revier zugeordnet; ohne Erlaubnis wäre es Jagdwilderei. Ein Jagdschein oder zusätzliche behördliche Genehmigungen sind dafür nicht erforderlich.
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