Kurze Antwort
Richtig ist: Halbautomatische Büchse mit mehr als 3 geladenen Patronen.
Richtig ist: Halbautomatische Büchse mit mehr als 3 geladenen Patronen. Begründung: Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG ist das Schießen auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen, die insgesamt mit mehr als drei Patronen geladen sind, verboten. Eine Selbstladeflinte mit 2 Schuss und eine Repetierbüchse mit 5-Schuss-Magazin sind jagdlich zulässig, entscheidend ist bei Halbautomaten der tatsächliche Ladezustand.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.