Kurze Antwort
Bei einer Treibjagd am Hubertustag darf die Wildkatze nicht zur Erlegung freigegeben werden.
Die Wildkatze unterliegt dem Jagdrecht, ist aber ganzjährig geschont und streng geschützt. Rehwild, Feldhase, Schwarzwild und Waldschnepfe können – je nach Jagdzeit und Freigabe – auf Treibjagden bejagt werden.
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