NiedersachsenRechtNDS-RE-194-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bei einer Treibjagd am Hubertustag (03.11.) vom Jagdleiter nicht zur Erlegung freigegeben werden?

Kurze Antwort

Bei einer Treibjagd am Hubertustag darf die Wildkatze nicht zur Erlegung freigegeben werden.

  • A)Rehwild
  • B)Feldhase
  • C)Wildkatze
  • D)Schwarzwild
  • E)Waldschnepfe
Erklärung

Die Wildkatze unterliegt dem Jagdrecht, ist aber ganzjährig geschont und streng geschützt. Rehwild, Feldhase, Schwarzwild und Waldschnepfe können – je nach Jagdzeit und Freigabe – auf Treibjagden bejagt werden.

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