NiedersachsenRechtNDS-RE-116-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs und Wildkaninchen.

  • A)Fuchs
  • B)Wildkaninchen
  • C)Rabenkrähe
  • D)Fasan

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