Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeiten Fuchs und Wildkaninchen ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden.
Die Fangjagd auf Fuchs und Wildkaninchen ist mit geeigneten Lebendfallen zulässig. Rabenkrähe und Fasan sind für den Lebendfang nicht freigegeben.
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