NiedersachsenRechtNDS-RE-116-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeiten Fuchs und Wildkaninchen ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden.

  • A)Fuchs
  • B)Wildkaninchen
  • C)Rabenkrähe
  • D)Fasan
Erklärung

Die Fangjagd auf Fuchs und Wildkaninchen ist mit geeigneten Lebendfallen zulässig. Rabenkrähe und Fasan sind für den Lebendfang nicht freigegeben.

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