NiedersachsenRechtNDS-RE-117-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Baum- und Steinmarder und Waschbär.

  • A)Rebhuhn
  • B)Baum- und Steinmarder
  • C)Waschbär
  • D)Europäischer Nerz
  • E)Mäusebussard

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