Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden.
Diese Arten unterliegen dem Jagdrecht und dürfen mit zulässigen Fallen gefangen werden. Rebhuhn und Mäusebussard sind nicht fangbar; der Europäische Nerz ist streng geschützt und ganzjährig zu verschonen.
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