NiedersachsenRechtNDS-RE-117-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden.

  • A)Rebhuhn
  • B)Baum- und Steinmarder
  • C)Waschbär
  • D)Europäischer Nerz
  • E)Mäusebussard
Erklärung

Diese Arten unterliegen dem Jagdrecht und dürfen mit zulässigen Fallen gefangen werden. Rebhuhn und Mäusebussard sind nicht fangbar; der Europäische Nerz ist streng geschützt und ganzjährig zu verschonen.

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