NiedersachsenRechtNDS-RE-213-2022

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Nicht ausgesetzt werden dürfen Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Feldhase
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Das Bundesjagdgesetz verbietet das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen generell. Feldhase und Fasan können – abhängig vom Landesrecht und hegerisch begründet – ausgewildert werden. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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