NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-303-2022

Welche der nachgenannten Wildarten können den Besatz an Hasen, Rebhühnern und Fasanen verringern und dürfen bejagt werden?

Kurze Antwort

Hermelin und Iltis sind beutegreifende Marderartige, die Niederwildbestände wie Hase, Rebhuhn und Fasan dezimieren können und jagdrechtlich bejagt werden dürfen.

  • A)Hermelin
  • B)Iltis
  • C)Rauhfußbussard
  • D)Habicht
Erklärung

Beide Arten erbeuten Gelege, Jungtiere und teils Altvögel und wirken so populationsmindernd. Greifvögel wie Rauhfußbussard und Habicht sind besonders geschützt und dürfen nicht bejagt werden.

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