Kurze Antwort
Hermelin und Iltis sind beutegreifende Marderartige, die Niederwildbestände wie Hase, Rebhuhn und Fasan dezimieren können und jagdrechtlich bejagt werden dürfen.
Beide Arten erbeuten Gelege, Jungtiere und teils Altvögel und wirken so populationsmindernd. Greifvögel wie Rauhfußbussard und Habicht sind besonders geschützt und dürfen nicht bejagt werden.
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