Kurze Antwort
Richtig sind: Rehwild und Fasan.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. Rehwild gehört zum Schalenwild, daher ersatzpflichtig; Fasan ist ausdrücklich genannt. Gänse, Dachs, Feldhase und Graureiher fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Arten (Feldhase ≠ Wildkaninchen). Regeln können je nach Bundesland erweitert sein.
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