NiedersachsenRechtNDS-RE-258-2022

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rehwild und Fasan.

  • A)Rehwild
  • B)Gänse
  • C)Dachs
  • D)Feldhase
  • E)Graureiher
  • F)Fasan
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. Rehwild gehört zum Schalenwild, daher ersatzpflichtig; Fasan ist ausdrücklich genannt. Gänse, Dachs, Feldhase und Graureiher fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Arten (Feldhase ≠ Wildkaninchen). Regeln können je nach Bundesland erweitert sein.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten