Kurze Antwort
Richtig sind: Rotwild und Wildkaninchen.
Ersatzpflichtig nach BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Rotwild zählt als Schalenwild, Wildkaninchen ist ausdrücklich genannt. Rabenkrähe, Ringeltaube und Graugans verursachen zwar Schäden, sind aber nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig. Regulations may vary depending on the federal state.
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