NiedersachsenRechtNDS-RE-543-2022

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Besonders geschützt sind hier die Spitzmaus und der Feldhamster.

  • A)Spitzmaus
  • B)Schermaus
  • C)Wanderratte
  • D)Feldhamster
Erklärung

Nach Bundesnaturschutzrecht zählen Spitzmäuse und Feldhamster zu den besonders geschützten Arten. Schermaus und Wanderratte gehören zu den ausgenommenen Arten und sind nicht besonders geschützt.

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