NiedersachsenRechtNDS-RE-544-2022

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Haselmaus und Eichhörnchen.

  • A)Amerikanischer Nerz (Mink)
  • B)Haselmaus
  • C)Rötelmaus
  • D)Feldmaus
  • E)Eichhörnchen
Erklärung

Richtig sind Haselmaus und Eichhörnchen, denn heimische Säugetiere sind grundsätzlich mindestens besonders geschützt, außer den ausdrücklich ausgenommenen Arten. Ausnahmen sind u. a. Scher-, Rötel-, Erd-, Feld-, Hausmaus, Wanderratte, Hausratte, Bisam, Nutria, Amerikanischer Nerz (Mink), Waschbär, Marderhund – diese sind nicht besonders geschützt. Deshalb: Haselmaus und Eichhörnchen geschützt; Mink, Rötel- und Feldmaus nicht.

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