NiedersachsenRechtNDS-RE-125-2022

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fasane und Rehwild.

  • A)Fuchs
  • B)Fasane
  • C)Schwarzwild
  • D)Dachs
  • E)Rehwild
  • F)Waldschnepfe
Erklärung

Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. In dieser Zeit dürfen u. a. Fuchs, Dachs, Schwarzwild und Waldschnepfe bejagt werden. Fasane und Rehwild sind zur Nachtzeit vom Erlegen ausgenommen, daher sind sie hier die richtigen Antworten.

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