Kurze Antwort
In Niedersachsen darf der Frischling ganzjährig bejagt werden, ausgenommen das für die Aufzucht notwendige Elterntier.
Frischlinge zählen zu Schwarzwild und unterliegen keiner Schonzeit, jedoch gilt Elterntierschutz. Fuchs, Mauswiesel und Rabenkrähe sind nicht ganzjährig freigegeben.
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