NiedersachsenRechtNDS-RE-185-2022

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Niedersachsen mit Ausnahme des für die Aufzucht notwendigen Elterntieres ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen darf der Frischling ganzjährig bejagt werden, ausgenommen das für die Aufzucht notwendige Elterntier.

  • A)Fuchs
  • B)Mauswiesel
  • C)Rabenkrähe
  • D)Frischling
Erklärung

Frischlinge zählen zu Schwarzwild und unterliegen keiner Schonzeit, jedoch gilt Elterntierschutz. Fuchs, Mauswiesel und Rabenkrähe sind nicht ganzjährig freigegeben.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten