NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-96-2022

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Maiglöckchen.

  • A)Seidelbast
  • B)Frauenschuh
  • C)Maiglöckchen
  • D)Türkenbund
  • E)Arnika
Erklärung

Maiglöckchen ist nicht besonders geschützt und darf nach der Handstraußregel in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf gepflückt werden (außer in Schutzgebieten und nur, wo Sammeln erlaubt ist). Seidelbast, Frauenschuh, Türkenbund und Arnika sind besonders geschützt und dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

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