Kurze Antwort
Richtig sind: Akelei und Seidelbast.
Akelei und Seidelbast sind besonders geschützte Arten und fallen damit nicht unter die Handstraußregel – Pflücken ist grundsätzlich verboten. Hahnenfuß und Margeriten sind nicht besonders geschützt und dürfen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden (außer in Schutzgebieten).
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