NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-95-2022

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Akelei und Seidelbast.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Akelei
  • C)Seidelbast
  • D)Margeriten
Erklärung

Akelei und Seidelbast sind besonders geschützte Arten und fallen damit nicht unter die Handstraußregel – Pflücken ist grundsätzlich verboten. Hahnenfuß und Margeriten sind nicht besonders geschützt und dürfen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden (außer in Schutzgebieten).

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