NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-97-2022

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau.

  • A)Ackerkratzdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe
Erklärung

Richtig sind Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau, weil beide besonders geschützt sind und daher nicht gepflückt werden dürfen. Ackerkratzdistel und Gemeine Schafgarbe sind häufige, nicht geschützte Arten und unterliegen diesem strengen Pflückverbot nicht. Reguläre Schonregeln und Schutzgebiete sind dennoch zu beachten.

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