NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-540-2022

Welche der nachstehend aufgeführten Fallen ist, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Norwegischer Krähenfang.

  • A)Betonrohrfalle
  • B)Norwegischer Krähenfang
  • C)Eiabzugseisen
Erklärung

Der Norwegische Krähenfang ist ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten, weil Federwild in Deutschland nicht mit Fallen gefangen werden darf (§ 19 BJagdG) und diese Falle speziell auf Krähen abzielt. Betonrohrfalle (Lebendfang, z. B. für Fuchs) und Eiabzugseisen (Totfang für Marder) können – je nach Landesrecht und korrektem, tierschutzgerechtem Einbau in Fangbunkern – zulässig sein. Regulations may vary depending on the federal state.

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