Kurze Antwort
Richtig ist: mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Richtig ist: Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden (§ 1 Abs. 1–2 BJagdG). Hege bedeutet, einen artenreichen, gesunden und angepassten Wildbestand sowie seine Lebensgrundlagen zu sichern. Falsch sind 1 und 3, weil das Jagdausübungsrecht nicht jedem Grundeigentümer zusteht (Jagd nur in Jagdbezirken und mit Jagdschein) und Jagdrecht ≠ Jagdausübungsrecht.
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