NiedersachsenRechtNDS-RE-439-2022

Welche Dokumente benötigen Sie zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe?

Kurze Antwort

Zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe sind der Kleine Waffenschein sowie Personalausweis oder Pass erforderlich.

  • A)Keine Dokumente erforderlich, da der Erwerb ja auch genehmigungsfrei ist.
  • B)Kleiner Waffenschein und Personalausweis oder Pass.
  • C)Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Pass.
Erklärung

SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ dürfen ohne WBK erworben, aber in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Zusätzlich besteht Ausweispflicht, daher Personalausweis oder Pass mitführen.

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