Kurze Antwort
Zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe sind der Kleine Waffenschein sowie Personalausweis oder Pass erforderlich.
SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ dürfen ohne WBK erworben, aber in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Zusätzlich besteht Ausweispflicht, daher Personalausweis oder Pass mitführen.
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