Kurze Antwort
Revierinhaber müssen bei geliehenem Drilling ihren Jagdschein, Personalausweis oder Pass sowie einen Beleg mit Überlasser, Besitzberechtigtem und Datum der Überlassung mitführen.
Beim Verleih ist die WBK des Leihenden nicht erforderlich. Der Jagdschein legitimiert den Langwaffenverleih; der schriftliche Beleg weist das vorübergehende Überlassen und die Frist nach. Ein Waffenschein ist hierfür nicht nötig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.