NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-233-2022

Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?

Kurze Antwort

Revierinhaber müssen bei geliehenem Drilling ihren Jagdschein, Personalausweis oder Pass sowie einen Beleg mit Überlasser, Besitzberechtigtem und Datum der Überlassung mitführen.

  • A)Jagdschein sowie Personalausweis oder Pass
  • B)Jagdschein sowie Personalausweis, Pass oder Führerschein
  • C)Waffenschein
  • D)Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht
  • E)Waffenbesitzkarte
Erklärung

Beim Verleih ist die WBK des Leihenden nicht erforderlich. Der Jagdschein legitimiert den Langwaffenverleih; der schriftliche Beleg weist das vorübergehende Überlassen und die Frist nach. Ein Waffenschein ist hierfür nicht nötig.

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