Kurze Antwort
Richtig sind: Jagdschein und Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Pass.
Richtig sind Jagdschein und Waffenbesitzkarte sowie Personalausweis/Pass. Begründung: Beim Führen einer Jagdwaffe im Revier muss der Jäger seine Berechtigung zur Jagdausübung (Jagdschein), den Besitznachweis der Waffe (WBK) und ein Ausweisdokument mitführen. Ein Waffenschein ist nicht erforderlich, da Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen dürfen.
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