NiedersachsenRechtNDS-RE-429-2022

Welche Druckluftwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Alle Druckluftwaffen, die vor dem 02.04.1991 (Einigungsvertrag) in der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden.</p>.

  • A)<p>Alle Druckluftwaffen, die vor dem 02.04.1991 (Einigungsvertrag) in der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden.</p>
  • B)Alle Druckluftwaffen, deren Geschosse ausschließlich durch Federkraft angetrieben werden.
  • C)Alle Druckluftwaffen, bei denen der Lauf die Beschriftung „frei ab 18 Jahren“ trägt.
Erklärung

Richtig ist Option 1: Alt-Druckluftwaffen, die in der DDR vor dem 02.04.1991 hergestellt und nach damaligem Recht in den Handel gebracht wurden, sind nach WaffG erlaubnisfrei erwerbbar. Option 2 ist falsch, weil der Antrieb (Feder, CO2 etc.) allein nicht über die Erlaubnisfreiheit entscheidet. Option 3 ist falsch, da „frei ab 18 Jahren“ kein gesetzliches Zulassungszeichen ist.

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