Kurze Antwort
Richtig ist: behördliche Schießerlaubnis.
Richtig ist: behördliche Schießerlaubnis. Mit dem Kleinen Waffenschein darfst du SRS-Waffen (PTB im Kreis) außerhalb führen, aber damit nicht schießen. Für das tatsächliche Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums ist eine behördliche Schießerlaubnis nötig; die WBK berechtigt weder zum Führen noch zum Schießen.
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