Kurze Antwort
Richtig ist: Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung.
Richtig ist: Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung. Für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe (z. B. halbautomatische Pistole .32 S&W) braucht der Jäger einen Voreintrag/Erwerbsberechtigung in der grünen WBK; der Waffenschein berechtigt nur zum Führen, und eine WBK für Sportschützen passt nicht zum jagdlichen Bedürfnis.
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