Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschein.
Richtig ist der Jagdschein. Als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins darfst du erlaubnispflichtige Einzellader-Langwaffen ohne vorherigen Voreintrag erwerben und musst den Erwerb binnen 14 Tagen in der WBK eintragen lassen. Waffenschein (Führen in der Öffentlichkeit) und Europäischer Feuerwaffenpass (Mitnahme ins EU-Ausland) berechtigen nicht zum Erwerb.
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