NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-84-2022

Welche Erlaubnispapiere berechtigen nur mit einem entsprechenden Eintrag zum Erwerb von Munition für die eingetragenen Kurzwaffen?

Kurze Antwort

Richtig ist: allgemeine WBK -grün-.

  • A)Polizeidienstausweis
  • B)allgemeine WBK -grün-
  • C)Sammler-WBK
Erklärung

Richtig ist: allgemeine WBK – grün. Begründung: Kurzwaffenmunition darfst du nur erwerben, wenn in deiner grünen WBK für die jeweilige Kurzwaffe eine Munitionserwerbserlaubnis eingetragen ist (Spalte 7 „JA“). Ein Polizeidienstausweis oder eine Sammler-WBK berechtigen nicht zum Munitionserwerb.

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