NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-62-2022

Welche Erlaubnispapiere berechtigen zum Beispiel zum Erwerb von Munition?

Kurze Antwort

Zum Munitionserwerb berechtigen der gültige Jagdschein für Langwaffenmunition sowie die Waffenbesitzkarte, wenn darin die Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.

  • A)Gültiger Jagdschein (Langwaffenmunition).
  • B)Waffenbesitzkarte, sofern eine Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.
  • C)Nachweis der bestandenen Waffensachkundeprüfung.
Erklärung

Der Jagdschein reicht für Büchsen- und Flintenmunition. Für Kurzwaffenmunition ist ein entsprechender Eintrag in der WBK erforderlich. Ein Sachkundenachweis allein berechtigt nicht zum Munitionserwerb.

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