Kurze Antwort
Zum Munitionserwerb berechtigen der gültige Jagdschein für Langwaffenmunition sowie die Waffenbesitzkarte, wenn darin die Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.
Der Jagdschein reicht für Büchsen- und Flintenmunition. Für Kurzwaffenmunition ist ein entsprechender Eintrag in der WBK erforderlich. Ein Sachkundenachweis allein berechtigt nicht zum Munitionserwerb.
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