Kurze Antwort
Richtig ist: Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung.
Richtig ist nur: Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung. Das „F im Fünfeck“ macht die Druckluftwaffe zwar erlaubnisfrei im Erwerb/Besitz, zum zugriffsbereiten Führen außerhalb braucht man dennoch einen Waffenschein. Kleiner Waffenschein gilt nur für SRS-Waffen (PTB im Kreis), eine WBK berechtigt generell nicht zum Führen.
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