Kurze Antwort
Zum Hochwild gehören Auerwild sowie Steinadler und Seeadler.
Nach § 2 Abs. 4 Bundesjagdgesetz zählen zum Hochwild neben Schalenwild außer Rehwild auch Auerwild, Steinadler und Seeadler. Birkwild, Rackelwild und Fischadler gehören zum Niederwild.
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