Kurze Antwort
Richtig ist: Randfeuerpatronen.
Nicht erlaubnisfrei sind Randfeuerpatronen, da es sich um Munition handelt, deren Erwerb dem Waffenrecht unterliegt (Munitionserwerbsberechtigung erforderlich, außer zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand). Diabolos und Pfeile sind keine erlaubnispflichtige Munition und können frei gekauft werden.
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