Kurze Antwort
Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung zählen zu den verbotenen Waffen.
Vollautomatische Waffen können bei einmaliger Abzugsbetätigung mehrere Schüsse abgeben und sind nach dem Waffengesetz verboten. Spielzeugwaffen und Schusswaffen mit Schalldämpfer zählen nicht allein deshalb zu den verbotenen Waffen.
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