NiedersachsenRechtNDS-RE-564-2022

Welche Haarwildarten fallen unter den Schutz der Bundeswildschutzverordnung?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinwild und Schneehase und Murmeltier und Seehund.

  • A)Steinwild und Schneehase
  • B)Mauswiesel und Marderhund
  • C)Murmeltier und Seehund
Erklärung

Richtig sind: 1 (Steinwild und Schneehase) und 3 (Murmeltier und Seehund). Diese Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung (umgangssprachlich „Bundeswildschutzverordnung“) besonders geschützt, obwohl sie jagdrechtlich als Haarwild gelistet sind. Mauswiesel und Marderhund (2) fallen nicht unter diesen besonderen Schutzstatus.

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