Kurze Antwort
Zum Hochwild gehört alles Schalenwild außer dem Rehwild, zudem zählen Auerwild, Steinadler und Seeadler dazu.
Nach § 2 Abs. 4 BJagdG umfasst Hochwild innerhalb des Haarwilds alle Schalenwildarten außer Rehwild; Murmeltier, Bär, Wolf und Fischotter sind kein Hochwild. Alles übrige Wild zählt zum Niederwild.
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