Kurze Antwort
Richtig ist: <p>es werden Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannte Rasse entsprechen</p>.
Richtig ist Option 3: Bei der Brauchbarkeitsprüfung geht es um den Nachweis jagdlicher Tauglichkeit, nicht um Zuchtfragen. Daher reicht in der Regel, dass der Hund dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entspricht; Ahnentafel oder spezielle Rassegruppen (nur Vorsteher/Stöberer) sind dafür nicht zwingend. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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