NiedersachsenRechtNDS-RE-556-2022

Welche in der Natur tot aufgefundene Tierart darf ein Jagdausübungsberechtigter für den eigenen Bedarf präparieren lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Waldschnepfe.

  • A)Rotrückenwürger
  • B)Waldschnepfe
  • C)Waldkauz
Erklärung

Richtig ist die Waldschnepfe. Sie unterliegt als einzige der drei dem Jagdrecht; ein Jagdausübungsberechtigter darf sich jagdbares Wild, das tot aufgefunden wurde, für den Eigenbedarf aneignen und präparieren lassen. Rotrückenwürger und Waldkauz sind besonders geschützt und dürfen nicht angeeignet oder präpariert werden.

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