NiedersachsenRechtNDS-RE-37-2022

Welche Institution ist für die Abrundung eines Jagdbezirks zuständig?

Kurze Antwort

Zuständig für die Abrundung eines Jagdbezirks ist die Jagdbehörde.

  • A)der Gemeindedirektor
  • B)die Jagdgenossenschaft
  • C)die Jagdbehörde
Erklärung

Die Abrundung kann per Vereinbarung der Beteiligten mit Zustimmungs- bzw. Anzeigepflicht oder von Amts wegen durch Verfügung der zuständigen Jagdbehörde erfolgen. Damit liegt die Hoheit über Abrundungen bei der Jagdbehörde.

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