NiedersachsenRechtNDS-RE-391-2022

Welche Kennzeichnung muss auf einer Zentralfeuerpatrone angebracht sein?

Kurze Antwort

Auf einer Zentralfeuerpatrone müssen das Herstellerzeichen und die Bezeichnung der Munition auf der Hülse angebracht sein.

  • A)Bezeichnung der Munition und Geschossart.
  • B)Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen.
  • C)Bezeichnung der Munition und Losnummer.
Erklärung

Nach WaffG §24 Abs.4 sind Herstellerzeichen und Munitionsbezeichnung auf der Hülse Pflicht. Die Losnummer gehört auf die kleinste Verpackungseinheit, nicht auf die einzelne Zentralfeuerpatrone.

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