Kurze Antwort
Auf einer Zentralfeuerpatrone müssen das Herstellerzeichen und die Bezeichnung der Munition auf der Hülse angebracht sein.
Nach WaffG §24 Abs.4 sind Herstellerzeichen und Munitionsbezeichnung auf der Hülse Pflicht. Die Losnummer gehört auf die kleinste Verpackungseinheit, nicht auf die einzelne Zentralfeuerpatrone.
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