Kurze Antwort
Eine Randfeuerpatrone muss das Herstellerzeichen auf der Hülse tragen.
Bei Randfeuerpatronen ist nur das Herstellerzeichen vorgeschrieben; eine Kaliberangabe auf der Hülse ist nicht verpflichtend. Zentralfeuerpatronen hingegen müssen Herstellerzeichen und Munitionsbezeichnung auf der Hülse tragen.
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