NiedersachsenRechtNDS-RE-386-2022

Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse.

  • A)Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden.
  • B)Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals.
  • C)Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse.
Erklärung

Richtig ist: Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. Bei Zentralfeuerpatronen müssen Herstellerkürzel und Kaliberbezeichnung auf der Hülse angebracht sein; das ist gesetzlich vorgeschrieben. Kaliber- oder Geschossangaben nur am Hülsenboden bzw. ein Zeichen am Hülsenhals allein genügen nicht.

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