NiedersachsenRechtNDS-RE-383-2022

Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen?

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe muss mindestens ein Hersteller- oder Händlerzeichen, eine Seriennummer, ein Beschusszeichen und die Bezeichnung der Munition aufweisen.

  • A)Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Modell, Bezeichnung der Munition
  • B)Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition
  • C)Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Herstellungsjahr, Bezeichnung der Munition
Erklärung

Das Beschusszeichen bestätigt die amtliche Prüfung der Waffe auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung. Modell und Herstellungsjahr gehören nicht zu den geforderten Mindestangaben.

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