Kurze Antwort
Nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen ist die Schweinepest anzeigepflichtig.
Die Schweinepest zählt zu den Wildseuchen mit Meldepflicht bereits bei Verdacht; zuständig ist das Veterinäramt. Kokzidiose und Strahlenpilzerkrankung sind nicht anzeigepflichtig.
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