NiedersachsenRechtNDS-RE-70-2022

Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?

Kurze Antwort

In Niedersachsen muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk mindestens 250 Hektar zusammenhängende Fläche aufweisen.

  • A)150 ha zusammenhängende Fläche
  • B)es ist keine Mindestgröße festgeschrieben
  • C)250 ha zusammenhängende Fläche
Erklärung

Nach § 12 NJagdG beträgt die Mindestgröße 250 ha zusammenhängende Fläche; befriedete Bezirke zählen zur Gesamtgröße mit, aber die bejagbare Fläche muss bestimmte Mindesterfordernisse erfüllen. Optionen 1 und 2 sind daher falsch.

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