NiedersachsenRechtNDS-RE-70-2022

Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 ha zusammenhängende Fläche.

  • A)150 ha zusammenhängende Fläche
  • B)es ist keine Mindestgröße festgeschrieben
  • C)250 ha zusammenhängende Fläche

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