Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) unter 1.000 Joule beträgt</p> und Schrot.
Nach BJagdG §19 ist auf Rehwild Schrot grundsätzlich verboten und Büchsenpatronen müssen auf 100 m mindestens E100 = 1.000 J erreichen. Unterschreitet die Patrone diese Energie, ist sie unzulässig. Eine Patrone mit E100 ≥ 2.000 J ist zwar hochwildtauglich, aber für Rehwild nicht verboten.
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