NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-166-2022

Welche Munitionsmenge dürfen Sie auf dem Schießstand genehmigungsfrei erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Munitionsmenge, die zum sofortigen Verbrauch vorgesehen ist.

  • A)Auf dem Schießstand gibt es diesbezüglich keine Mengenbegrenzung.
  • B)Die Munitionsmenge, die zum zeitnahen Verbrauch vorgesehen ist.
  • C)Die Munitionsmenge, die zum sofortigen Verbrauch vorgesehen ist.

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