Kurze Antwort
Richtig sind: Landwirtschaftskammer und Verband der Jagdaufseher.
Richtig sind Landwirtschaftskammer und Verband der Jagdaufseher, weil sie in der typischen Besetzung der Jagdbeiräte nicht als vorschlagsberechtigte Interessengruppen vorgesehen sind. Vorschlagsrechte haben u. a. die anerkannte Landesjägerschaft, Vertreter der Landesforsten, des Naturschutzes sowie der Jagdgenossenschaften/Eigenjagdbesitzer.
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