NiedersachsenRechtNDS-RE-288-2022

Welche nachgenannte Interessengruppe darf keinen Vertreter für die Besetzung des Jagdbeirates dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt vorschlagen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Landwirtschaftskammer und Verband der Jagdaufseher.

  • A)Landwirtschaftskammer
  • B)Verband der Jagdaufseher
  • C)anerkannte Landesjägerschaft
  • D)Anstalt Niedersächsische Landesforsten
  • E)Naturschutzbeauftragte
  • F)Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Erklärung

Richtig sind Landwirtschaftskammer und Verband der Jagdaufseher, weil sie in der typischen Besetzung der Jagdbeiräte nicht als vorschlagsberechtigte Interessengruppen vorgesehen sind. Vorschlagsrechte haben u. a. die anerkannte Landesjägerschaft, Vertreter der Landesforsten, des Naturschutzes sowie der Jagdgenossenschaften/Eigenjagdbesitzer.

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